Ralf Höcker - Lexikon der Rechtsirrtümer

  • Hier mal eine Rezension zu einem enorm informativen Sachbuch:


    Lexikon der Rechtsirrtümer von Ralf Höcker

    Ich weiß nicht, wie es dem Rest der großen Masse so geht, aber ich persönlich wusste nicht, dass Eltern nicht für ihre Kinder haften, die Pflicht, den Personalausweis immer bei sich zu tragen überhaupt nicht besteht und so beliebte Begriffe wie Beamtenbeleidigung oder Zechprellerei vor dem Gesetz überhaupt nicht existieren.
    Kurzum: dieses feine Büchlein (es gibt inzwischen schon 2 weitere Teile, die ich mir sicherlich auch noch zu Gemüte führen werde) ist praktisch voll mit informativen Aha-Effekten und sprichwörtlichen Überraschungen aus der Welt der juristischen "Volksmythen".
    Der Autor schafft es, auf einem breiten Feld für wichtige Aufklärung zu sorgen, vergisst aber dabei auch nicht, mit einem erfrischenden Maß an Humor an die Paragraphen heranzugehen.


    Ein wirklich toller Augenöffner und eine ganz dicke Empfehlung von mir für dieses klasse Buch! :thumleft:

    "Wenn ich einer Untergrundkultgemeinschaft beitrete, erwarte ich Unterstützung von meiner Familie!" (Homer Simpson)


    :montag:

  • Für die "Aha-Erlebnisse" sicher ein ganz interessantes und lesenswertes Buch. Allerdings warne ich als Jurist davor, sich nun gnadenlos auf die dort geschilderten Beispielfälle zu berufen. Jeder Fall ist anders gelagert, und sei es nur in Nuancen, und jeder Fall muss daher individuell geprüft werden und vermeintlich gleiche Tatbestände sehen oftmals eben nur auf den ersten Blick wirklich gleich aus.


    Haften Eltern wirklich nicht für ihre Kinder? Wie ist es denn, wenn den Eltern eine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann? Gibt es in diesem Buch denn auch notwendige Differenzierungen? Jetzt einfach mal fragenderweise an eines deiner genannten Beispiele anknüpfend.

  • Dr.Watson:


    Also der Autor hebt in seiner Einleitung eindeutig hervor, dass sich natürlich jeder Rechtsfall unterscheidet und man auf keinen Fall verallgemeinern dürfe. Zu jedem geschilderten Fall gibt es ausführliche Erklärungen und auch die von dir angesprochenen Differnzierungen.
    Nützlich sind auch bei jedem Fall die angefügten Pragraphen und dazugehörigen Gesetzestexte aus den verschiedenen Gesetzesbüchern, wo man nochmal ganz explizit nachschlagen kann, wie sich die Sachlage verhält.


    Zu dem von dir angesprochenen Teil mit der Haftung für Kinder: ja, auch das wird im Buch differenziert beschrieben mit verschiedenen Beispielen und Rechtslagen.


    Für kompetente Juristen aber bietet das Buch sicherlich wenig Neues :wink:

    "Wenn ich einer Untergrundkultgemeinschaft beitrete, erwarte ich Unterstützung von meiner Familie!" (Homer Simpson)


    :montag:

  • Für kompetente Juristen aber bietet das Buch sicherlich wenig Neues

    dem kann man nur zustimmen, aber lustig ist das Buch stellenweise schon. Und ich finde faszinierend, dass man immer denkt, so blöd kann man eigentlich nicht sein, aber dann liest man wieder in der Zeitung oder im Internet einen Artikel, in dem sich genau das Gleiche wiederholt... :-, Das sollte einem schon zu denken geben.


    valorien :dwarf:

  • Das klingt doch mal interessant. Kommt gleich mit auf die Wunschliste. :applause: Danke.

    Wenn du einen verhungernden Hund aufliest und machst ihn satt, dann wird er dich nicht beissen. Das ist der Grundunterschied zwischen Hund und Mensch.
    Zitat: Mark Twain