Yuuki Kodama - Blood Lad Brat Bd. 1/ ぶらっと★ブラドラ

  • Zum Inhalt (Booklet):

    Das Spin-off zum Vampir-Hit Blood Lad! Inklusive: Satys Jagd auf die Tsuchinoko-Schlange, ein Bowling-Match zwischen Staz und Wolf sowie Vlad, der Bell unter Druck setzt, um ein Foto des schlummernden Staz zu bekommen ...

    Der Band enthält über 50 Parodien auf die beliebsten Figuren der Unterwelt!


    Cover:

    Das Cover ist ja wohl wieder ein absoluter Hingucker. Wir haben hier wie beim Cover 1 der Orginalreihe auf knallgelbem Grund den Helden der Geschichte Staz. Er ist ein Vampir, wirkt auf dem Cover aber eher wie ein Dämon oder ein Zombie. Zumindest irgendwie brainless und voll daneben. Das macht neugierig!


    Eigener Eindruck:

    In der Dämonenwelt sind die Reiche nach Bezirken eingeteilt, welche unter anderem von dem Vampir Staz und dem Werwolf Wolf regiert werden. Eigentlich gehen alle einem geregelten Leben nach. Aber was wäre eine Dämonenwelt ohne Chaos? In vielen Kurzgeschichten erhalten wir Einblicke in die Welt von Staz und seinen Mitstreitern, die sich nicht immer ganz so gut verstehen…


    Wer die Reihe liebt, der wird dieses Spin-Off mit seinen vielen Kurzgeschichten auch mögen. Ich persönlich bin noch nicht so firm in der Welt von Staz, da ich erst drei Bände der Orginalreihe kenne und muss sagen, dass mir deshalb das Spin-Off jetzt nicht so zugesagt hat. Sicher sind einige Szenen humorvoll und sollen es vielleicht auch noch mehr sein, aber ich konnte mich mit diesen Kurzgeschichten nicht wirklich identifizieren und manche erschienen mir einfach nur chaotisch und hohl. Leider kann ich dem Buch deswegen auch keine gute Bewertung geben.


    Fazit:

    Ein Spin-Off aus vielen Kurzgeschichten. Kurzweilig, lustig, aber leider auch überladen… braucht man das?


    Idee: 5/5

    Charaktere: 5/5

    Logik: 2/5

    Spannung: 2/5

    Emotionen: 2/5



    Gesamt: 2/5


    Daten:

    ISBN: 9783842014077

    Sprache: Deutsch

    Ausgabe: E-Buch Text

    Umfang: 176 Seiten

    Verlag: TOKYOPOP

    Erscheinungsdatum: 27.02.2015