Wende Dich doch am Besten an das Verzeichnis lieferbarer Bücher. In Deutschland gelten 70 Jahre, deswegen wird das Urheberrecht noch gelten, wenn die genannten Daten die Erstveröffentlichungstermine sind. Außerdem kann es sein, dass der Herausgeber oder der Verlag noch das Recht verlängert haben, was auch möglich ist.
Gelegentlich werden Bücher auch erst posthum veröffentlicht - dann wäre Herr Gärtner eventuell der zuständige Herausgeber.
Also soweit ich weiß bezieht sich das Urheberrecht doch auf das Todesjahr des Autors, nicht auf das Veröffentlichungsdatum. Oder hat sich da was geändert?