Markenname und allgemeiner Sprachgebrauch

  • Hallo,


    ich arbeite gerade an einer Kurzgeschichte für eine Ausschreibung.
    Kann ich darin das Wort "Dixi-Klo" verwenden?
    Ist das schon "allgemeiner Sprachgebrauch" oder sollte ich die Verwendung unterlassen?


    Vielen Dank!

  • Dixi® ist ein eingetragenes Markenzeichen. Es wäre sinnvoll, vor der Verwendung im Buch, das Unternehmen anzuschreiben und zu fragen, ob man das nutzen darf. Da es sich um ein deutsches Unternehmen handelt, dürfte so eine Anfrage auch unproblematisch abzuhandeln sein.

    "deine beschreiebung alleine lässt vermuten, dass es sich um schmöckerroman einzigartiger klasse handelt, nämlich übertriebenem bullshid, der mit der wirklichkeit keinene hinreichenden effekt auf die wirklichkeit erstreckt." (Simon Stiegler)

    Stimmt! Ich schreibe spannende Unterhaltungsliteratur, die den Leser aus der Wirklichkeit entführt, bis zum Ende gelesen wird und bei der der Leser am Ende fragt: Wann erscheint der nächste Band? Schreiben will halt gelernt sein

  • Hmh, die reine Erwähnung eines Markennamens ist soweit ich weiß nicht rechtlich geschützt. Allerdings gibt es viele Leserinnen und Leser, die jeden Markennamen in Büchern ablehnen, weil das nun einmal als Schleichwerbung wirkt. Ich habe den Begriff "Autan" in einem meiner Bücher verwendet, weil eine (weitere) Umschreibung an der Stelle nicht gepasst hätte und wirklich niemand "Insektenvergällungsmittel" sagt. Prompt kam eine Leserbeschwerde darüber. Falls es sich irgendwie umgehen lässt, habe ich es mir zur Regel gemacht, auf Markennamen zu verzichten. Im Falle des Dixiklos würde ich es, falls es sich unverkrampft einbauen lässt, einfach "Klohäuschen" schreiben und dann in einem weiteren Satz das Wort "Plastik" einbauen oder erwähnen, dass es darin eng ist, sodass das Ding näher spezifiziert wäre. In wörtlicher Rede könnte es auch jemand einfach als "Mobilklo", "Plastiklo" oder "Chemieklo" bezeichnen.
    Die Sache mit dem allgemeinen Sprachgebrauch bei Markenartikeln ist sowieso so eine Sache, denn der kann in bestimmten Kreisen wechseln ("Bring mal ein paar Softies [statt "Tempos"] mit", "Antimücke" [statt "Autan"], etc.), wenn eine andere Firma lokal den Markt dominiert oder z.B. in einer Familie regelmäßig ein anderes Produkt kauft, kann das variieren und wirkt auf die betroffenen Menschen gar nicht mehr so natürlich, wie man meinen sollte.

  • Ich antworte jetzt mal als reiner Leser: ich kann durchaus den ein oder anderen Namen überlesen, aber wenn jemand zu seinen Converse Chucks eine Levi's trägt und genüsslich eine Coca Cola trinkt, könnte es sein, dass ich das Buch genervt beiseite packe. Zum Teil gibt es aber auch Artikel, wo es vielen vermutlich nichtmal auffiele, dass es ein Markenname ist. Schreibt jemand in seinem Buch, dass die Person sich mit einem Fön (AEG) die Haare trocknet, ist mir das egal. Auch das zupflastern der Hauswand mit Styropor (BASF) statt Polystyrol kann man überlesen.
    Im Dixifall würde ich jetzt nicht die Augen verdrehen. Es gehört in den allgemeinen Sprachgebrauch und würde umschrieben evtl. mühsam erscheinen (je nach Kontext). Das Beispiel "Autan" würde mich da schon eher stören. Bei uns heißt das Zeug einfach Mückenspray. Als einziger Markenname in einem Buch, könnte ich da aber drüber hinwegsehen.


    Die Benutzung von Markennamen ist prinzipiell kein Problem, aber die Firmen anschreiben kostet nichts :wink: Grenzwertig wird es, wenn "der sch** Corsa zum 1000. Mal nicht anspringt und man niiie wieder einen Opel kaufen würde" Verunglimpfungen können rufschädigend sein. Das sollte man vermeiden.

    Um zu verstehen, warum manche überall ihren Senf dazugeben, musst Du lernen, wie eine Bratwurst zu denken.

  • Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen und einen Markennamen in die Welt setzen und die ungefähre Funktion umschreiben und alternativ hat man bei einem "Baustellen-Klo" hat ja auch sofort ein Bild im Kopf. 'Plumpsi' das mobile Plumpsklo :wink: Markennamen zu nutzen, die sich in der Sprache eingebürgert haben ist deswegen problematisch, weil sie als Zeichen immer noch auf die Marke hinweisen und tatsächlich rechtlich als Markeneigentum erst einmal beim Hersteller liegen. Bin da also auf Divinas Linie und würde bei allen Produkten, Software, Songs und Buchtiteln erstmal abchecken, ob das erlaubt ist. Aber Vorsicht: Selbst dann kann der Rechteinhaber noch bei einem Nicht-Gefallen der Kontext-abhängigen Verwendung von dieser Zustimmung zurücktreten. Schriftverkehr also unbedingt verwahren und vorab eine entsprechende Klausel der sofortigen Änderung besprechen.

  • Dixi® ist ein eingetragenes Markenzeichen. Es wäre sinnvoll, vor der Verwendung im Buch, das Unternehmen anzuschreiben und zu fragen, ob man das nutzen darf.

    Markennamen zu nutzen, die sich in der Sprache eingebürgert haben ist deswegen problematisch, weil sie als Zeichen immer noch auf die Marke hinweisen und tatsächlich rechtlich als Markeneigentum erst einmal beim Hersteller liegen.

    Vorsicht hin, Vorsicht her, aber nachdem ich jetzt schon zum zweiten Mal die Ansicht gelesen habe, dass man Markennamen nur mit Herstellererlaubnis erwähnen darf/soll, habe ich mich noch einmal umgesehen und konnte nichts finden, das darauf hinweist. Worauf basiert denn diese Ansicht?


    Gefunden habe ich nur die zu erwartende Erklärung, dass Markennamen nicht für den Verkauf eines Produktes verwendet werden dürfen, das nicht zu dieser Marke gehört. Aber da Literatur generell nicht versucht, einen Ford als Porsche zu verkaufen (um ein Beispiel zu nennen), ist zumindest dieser Punkt für die Fragestellung bedeutungslos.


    Also, steckt da ein reales Problem dahinter oder unbbegründete Furcht vor der vermeintlichen Allmacht irgendwelcher Markeninhaber? Liebe Juristen im Büchertreff, haben wir hier umsonst Angst?

  • Worauf basiert denn diese Ansicht?

    Auf Vorsicht. Heutzutage bekommt man wegen jedwedem Schei* bereits eine Abmahnung, wäre doch blöd, wenn man sich auch noch damit herumschlagen und im Zweifel erst ein Gerichtsverfahren durchziehen muss, um die Bestätigung zu erhalten, dass man den Markennamen benutzen darf. Selbst wenn man recht bekommen sollte, ist so etwas nervig.
    Es gibt andere und gewiss günstigere Methoden dem Leser klarzumachen, worum es sich handelt :wink:

    "deine beschreiebung alleine lässt vermuten, dass es sich um schmöckerroman einzigartiger klasse handelt, nämlich übertriebenem bullshid, der mit der wirklichkeit keinene hinreichenden effekt auf die wirklichkeit erstreckt." (Simon Stiegler)

    Stimmt! Ich schreibe spannende Unterhaltungsliteratur, die den Leser aus der Wirklichkeit entführt, bis zum Ende gelesen wird und bei der der Leser am Ende fragt: Wann erscheint der nächste Band? Schreiben will halt gelernt sein

  • Auf Vorsicht. Heutzutage bekommt man wegen jedwedem Schei* bereits eine Abmahnung, wäre doch blöd, wenn man sich auch noch damit herumschlagen und im Zweifel erst ein Gerichtsverfahren durchziehen muss, um die Bestätigung zu erhalten, dass man den Markennamen benutzen darf. Selbst wenn man recht bekommen sollte, ist so etwas nervig.
    Es gibt andere und gewiss günstigere Methoden dem Leser klarzumachen, worum es sich handelt

    Nun ja, ganz so einfach stellt sich die Sache nun auch wieder nicht dar. Der Versuch, offensichtliche Nichtforderungen einzutreiben, kann denjenigen, der es versucht, ganz schön teuer kommen. So lange also keinerlei rechtilicher Ansatz erkennbar ist, warum etwas verboten sein sollte, besteht kein Grund es zu unterlassen. Ich frage meinen Nachbarn auch nicht erst, ob ich am Morgen aus dem Haus gehen darf (Wozu auch? Um ihm Gelegenheit zu geben, zu sagen, dass ich das nur dann darf, wenn ich ihm dabei seine Zeitung reinbringe?). Markeninhabern grundsätzlich irgendeine die Gelegenheit einzuräumen, z.B. mitzubestimmen, ob die Markenerwähnung in meinem Buch für ihren Geschmack positiv genug ist, fände ich meinen Lesern gegenüber nicht anständig und nebenbei bemerkt ginge mir auch eine solche Selbstbeschränkung meiner Redefreiheit gründlich gegen den Strich. (Von gezielt geschäftsschädigenden Falschdarstellungen, Beleidigungen, Verunglimpfungen etc. wollen wir hier mal nicht reden), Gefunden habe ich allerdings lediglich Hinweise dafür, dass die Nennung in den zur Bewerbung des Buches verwendeten Teilen (Titel, Autorenname, Klappentext) juristischen Beschränkungen unterliegt. Zur Nennung von Markennamen etwa im Textkörper einer Webseite dagegen gibt es sogar schon Urteile, die die Zulässigkeit bestätigen. Aber wie gesagt, wenn hier Juristen unterwegs sind, die mögliche Rechtsfallen in dieser Hinsicht kennen, wären sicherlich alle hier sehr interessiert daran, mehr zu erfahren.


    Zweitens ist es nicht einmal wahrscheinlich, dass ein Markeninhaber überhaupt im Nachhinein auf die Idee kommen könnte, die Markennennung im Buch schlecht zu finden, weil es ja ob gewollt oder ungewollt kostenlose Schleichwerbung für ihn darstellt. Warum in dieser Hinsicht übermäßige Vorsicht angebracht sein sollte, eschließt sich mir auch aus diesem Grunde nicht.


    Drittens endet die Abwägung, ob es besser oder schlechter ist, einen Markennamen zu verwenden oder eben wegzulassen nicht mit der Frage, ob es überhaupt möglich ist, dem Leser klarzumachen, worum es sich handelt. In vielen Situationen ist es einfach unelegant / unpräzise / irreführend, einen Ausweichbegriff zu nehmen (Insektenspray bezieht sich zum Beispiel rein auf ein Spray, nicht aber auf ein Mittel zum Einreiben). Zwanghafte Nichtverwendung von Markennamen kann durchaus künstlich wirken. In einigen Fällen geht dazu noch die Authentizität verloren. Wollte ich zum Beispiel einen Rpman schreiben, der zur Zeit meiner eigenen Schulzeit (und im schulischen Umfeld bei passendem Kontext) spielt, würde ich dabei unbedingt konkret erwähnen müssen, wie absurd wichtig zu dieser Zeit ganz bestimmte Marken waren. In der heutigen Zeit würde man sich zum Beispiel viel nehmen, wenn man versuchte, die üblichen Smartphonemarken die alle Welt für wichtig hält, durch "PlupsiPhone" und "SuperMobileXV" zu ersetzen. Darüber würde jeder zeitgenössische Leser stolpern. Das soll nun ganz und gar kein Aufruf sein, unreflektiert mit Markennamen um sich zu werfen, aber gewisse Gründe, sie nicht um jeden Preis zu ignorieren, gibt es durchaus, wie ich finde.

  • Deine Meinung in allen Ehren. Trotzdem halte ich es für fahrlässig, auf eine juristische Frage als Nichtjurist damit zu antworten: "Ja klar darfst du das", denn rechtliche Auskünfte darf in konkreten Fällen nur ein Anwalt geben, der dann auch für eine Falschinformation haftbar gemacht werden kann.


    Lange Erklärungen hin oder her - ich gehöre lieber der vorsichtigen Fraktion an, frage lieber einmal mehr als einmal zu wenig, als dass ich mich irgendwann wegen vermeidbarem Blödsinn in die Nesseln setze. Wie sich dann jemand anderes entscheidet, bleibt jedem selbst überlassen, aber er sollte wenigstens die (ob nun realen oder vermeintlichen) Gefahren kennen.

    "deine beschreiebung alleine lässt vermuten, dass es sich um schmöckerroman einzigartiger klasse handelt, nämlich übertriebenem bullshid, der mit der wirklichkeit keinene hinreichenden effekt auf die wirklichkeit erstreckt." (Simon Stiegler)

    Stimmt! Ich schreibe spannende Unterhaltungsliteratur, die den Leser aus der Wirklichkeit entführt, bis zum Ende gelesen wird und bei der der Leser am Ende fragt: Wann erscheint der nächste Band? Schreiben will halt gelernt sein

  • Trotzdem halte ich es für fahrlässig, auf eine juristische Frage als Nichtjurist damit zu antworten: "Ja klar darfst du das"

    Das hielte ich auch für fahrlässig, weshalb ich es auch sehr bewusst nicht einmal ansatzweise getan habe. Umgekehrt gibt es aber genug real existierende rechtliche Fallstricke in allen möglichen Lebenslagen (ja, jede Hilfe, die zu erkennen ist willkommen), da muss ich mir nicht noch welche auf Grundlage reiner Mutmaßungen und unbestimmter Ängste auferlegen oder sie anderen einreden, wenn ich da gar nichts weiß. Ich möchte mein Leben nicht in Selbstzensur in Wort und Handlung fristen, nur weil ich vor jeder nicht durch anwaltliches Gutachten abgesegneten Sache Furcht habe und wünsche auch meinen Mitmenschen, dass sie das nicht nötig haben.
    Aber ich denke, das brauchen wir nicht weiter auszubaldowern, jedem ist selbst überlassen, sich zu informieren (man findet dazu wirklich viele, auch von Anwälten zusammengestellte Rechtstexte und Informationen zu Gerichtsbeschlüssen online) und die Möglichkeit eines Rechtsirrtums und die denkbaren Folgen gegen eventuell verlorene Freiheiten abzuwägen, solange die Juristen hier nicht Schlange stehen, um uns zu belehren. Mir kam es vor allem darauf an, darauf hinzuweisen, dass es diese Abwägung überhaupt zu machen gilt und dass die Nennung von Markennamen eben nicht einfach unter .


    vermeidbarem Blödsinn

    zu verbuchen ist, als gäbe es keinerlei Argumente dafür.

  • Das wäre eine Frage, die man auch in einem Juraforum stellen könnte. Es gibt mehrere Foren, in denen Anwälte und andere Rechtskundige kostenlos Rechtsfragen beantworten. Vorteil: Man bekommt ohne Kosten, die leicht im dreistelligen Bereich liegen können, Auskunft von Leuten, die in der Regel Ahnung von der Materie haben und keine Kopfschmerzen beim Lesen juristischer Texte bekommen, deren Lesbarkeit dem Ausschluss von unerwünschten Interpretationen geopfert wurde. Nachteil: Man muss die Frage allgemein stellen (hier: nach Beschränkungen bei der Erwähnung von Markennamen in einem Buch fragen statt nach Dixie-Klos), weil konkrete Fälle nicht auf diesem Weg beantwortet werden dürfen, und man kann den/die Antwortenden nicht haftbar machen, wenn die Antwort doch ungenügend war und man sich im Verlass darauf in die Nesseln gesetzt hat.