Scheint wohl anders zu sein.
Naja, ein Mängelexemplar ist in der Regel genau das, ein Exemplar mit Mängeln. Das kann ein einzelnes sein, eine ganze Charge, weil was beschädigt oder fehlgedruckt wurde, eine alte Auflage etc. Dann ist für diese Exemplare die Buchpreisbindung aufgehoben, aber nicht für den ganzen Titel. Bei der Aufhebung der Buchpreisbindung muss hingegen nicht gemängelt werden, auch wenn das oft gemacht wird.