Ich sehe das etwas anders. Mit der Ausleihe, für die man letztlich mit seiner Bibliotheksgebühr "bezahlt" hat, bekommt man das Recht, dieses Buch zu lesen. Dabei sollte es keinen Unterschied machen, ob man für ein Buch etwas länger braucht als die vorgegebene Frist, sofern man dadurch keinen anderen Nutzer benachteiligt. Wenn das Datum auf dem Reader zurückgestellt wird, wird das E-Book dennoch pünktlich zurückgegeben und der nächste Leser hat keinen Nachteil.
Das sehe ich ganz genauso !
In unserer Onleihe kann man glücklicherweise wählen, ob man ein E-Book 2,4,7,14 oder sogar 21 Tage ausleihen möchte. Auch wenn es sich um ein Buch von 1000 Seiten handelt, sollte man das innerhalb von drei Wochen schaffen.
Ja, in meinen Onleihen kann man auch 21 Tage, in der Berliner Onleihe sogar 24 Tage ausleihen. Sofern man jetzt vielleicht nur ein einziges Buch liest, schafft man das vielleicht in dieser Zeit. Ich bin aber immer Parallelleser von mehreren Büchern, da ist mir das Datum zurückstellen schon wichtig.