(Druck)Fehler in Büchern

  • Wie sowas damals passieren konnte weiß ich allerdings auch nicht.

    Es wurden ja immer mehrere Buchseiten auf einem großen Druckbogen gedruckt. Die Bögen wurden dann in der Buchbinderei entsprechend geschnitten und so zum Buch. Wenn dann ein Bogen doppelt war, waren natürlich auch gleich mehrere Buchseiten doppelt.

    Aber wie gesagt, falls es hier Drucker oder Buchbinder gibt, die können das besser erklären.

    Es ist der Reiz des Lebens, daß man nicht alles für selbstverständlich hält, sondern noch bereit ist, sich zu wundern.

    Loriot

  • Die einzelnen gefalteten Lagen werden in der korrekten Reihenfolge zusammengeführt, geheftet und zum Buchblock gebunden. 1 Papierbogen ergibt eine Lage, 4 Falzungen z. B. 32 Buchseiten. Wenn dein Kinderbuch ein Querformat oder Großformat ist, kann die Herstellung vom normalen Printbuch abweichen.

    Buchbinden

    Wenn aus Versehen eine Lage doppelt gegriffen oder ausgelassen wird, entsteht so ein Fehler. Im Westen hast du schon früher fehlerhafte Bücher in der Buchhandlung oder beim Verlag anstandslos umgetauscht bekommen. Eine Postkarte schreiben und daraufhin gab es meistens Ersatz. Wenn das Buch nicht mehr im Handel ist, kann man es sich aus einer Bibliothek ausleihen, die fehlenden Seiten kopieren (beidseitig bedrucken) und einfügen.

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  • Ähnliches ist mir mal in den 90ern passiert. Beim in Kanada erschienenen Bildband "Forests" von Tim Fitzharris sind zwar all Seien vorhanden, 1Block ist aber kopfstehend geheftet. Ist halt nur beim Blättern etwas komisch. :-k

  • Sowas nennt sich "verbunden". Da kann man in jede Buchhandlung spazieren und ohne Rechnung das reklamieren, weil die Buchhandlung vom Verlag den vollen Kaufbetrag rückerstattet bekommt. Wenn's noch lieferbar ist, kriegt man einfach ein neues (sofern es nicht in Kleinsauflage erschienen ist und alle verbunden sind, sodass sich eine Neuauflage für den Verlag nicht lohnt). Wenn's schon vergriffen ist, dann bekommt man die Seiten einfach extra. Heutzutage meist als Datei zum selber ausdrucken.

    Geht übrigens auch, wenn die Seiten nicht ordentlich geschnitten sind und z.B. da noch was "extra" dran hängt, was da nicht hingehört, so einen Fall hab ich auch schon gehabt. So ein verbundenes Buch ist jetzt nicht Alltag, aber kommt doch ab und zu vor und ist nicht so selten, wie man als Endverbraucher vielleicht denkt.

    Hatte ich übrigens sogar mal bei einem E-Book. Da haben sich die ersten 20 Seiten oder so immer wiederholt und danach ging die Geschichte normal weiter. War leider im amazon Eigenverlag, hat den Autor also wahrscheinlich nie erreicht, dass die Datei fehlerhaft ist. Mein Geld hab ich trotzdem wiederbekommen.

    "If you have never said "Excuse me" to a parking meter or bashed your shins on a fireplug, you are probably wasting too much valuable reading time."

    (Sherri Chasin Calvo)


    “I am not eccentric. It's just that I am more alive than most people. I am an unpopular electric eel set in a pond of catfish.” (Edith Sitwell)

  • Auf Seite 461 meines Buches schüttelt Simon verzweiflungsvoll seinen Kopf.

    Gibt es dieses Wort so in der Form? Ich meine voller Verzweiflung oder verzweifelt wäre richtig. Aber verzweiflungsvoll?:-k

    Mir erscheint es fremd.

    Isenhart musste grinsen, ihre Blicke begegneten sich. "Du hast nur tausend Mal", wisperte er.
    Konrads müdes Schmunzeln wuchs sich zu einem breiten Grinsen aus. "Ich verrat dir was", flüsterte er zurück, "das ist Mumpitz."


    Mein Angebot bei booklooker

  • funny-valentine43 Ich habe mal beim Online-Duden nachgeschaut. "Verzweiflungsvoll" ist laut diesem zweifellos :wink: ein eher selten gebrauchtes Wort. Passt aber, wenn ich mich richtig erinnere :scratch:, recht gut zur Sprache der Drachenbein-Thron-Reihe.

    :study: Georg Schmidt: Die Reiter der Apokalypse

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    Geburtstage sind gut für die Gesundheit! Man hat herausgefunden, dass Menschen, die öfter Geburtstag haben, länger leben! (Uli Stein) :lol:

    Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht (Afrikanisches Sprichwort)

    Mögen hätt' ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut! (Karl Valentin)

  • verzweiflungsvoll

    gibt es wohl inzwischen.:winken: Ich denke, das ist nach der neuen Rechtschreibung so gekommen. Sicher bin ich mir aber nicht. Auf jeden Fall laut Duden gibt es... Aber es hört sich ein wenig seltsam an...

    2024: Bücher: 87/Seiten: 38 703

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    Mein Blog: Zauberwelt des Lesens
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    Lese gerade:

    Newman, T. J. - Absturz

    Müller, Asta - Kairra

  • In meinem aktuellen Buch wird von einer Beihilfe zur fahrlässigen Tötung gefaselt. Ich kann es verstehen, wenn der Täter so etwas annimmt und keine Ahnung vom deutschen Strafrecht hat, aber dass die Polizei das nicht in Frage stellt?! ](*,)#-o


    Ich hoffe, es soll nur die beschränkte Sicht des Täters aufzeigen und stellt nicht ein Abbild des juristischen Wissens der Autorin (immerhin begonnenes Jurastudium) dar. Letzteres wäre bedeutend schlimmer.

  • In meinem aktuellen Buch wird von einer Beihilfe zur fahrlässigen Tötung gefaselt. Ich kann es verstehen, wenn der Täter so etwas annimmt und keine Ahnung vom deutschen Strafrecht hat, aber dass die Polizei das nicht in Frage stellt?! ](*,)#-o


    Ich hoffe, es soll nur die beschränkte Sicht des Täters aufzeigen und stellt nicht ein Abbild des juristischen Wissens der Autorin (immerhin begonnenes Jurastudium) dar. Letzteres wäre bedeutend schlimmer.

    Aussage zur fahrlässigen Tötung findest Du im § 222 StGB, III

    Anstiftung und Beihilfe zu einem Fahrlässigkeitsdelikt werden, da hier eine eigene Sorgfaltspflichtwidrigkeit begangen wurde, als täterschaftlich begangenes Fahrlässigkeitsdelikt bestraft.

    Sonne, Wärme, ein Cabrio, ein leckerer Picknickkorb und gute Lektüre - der Sommer mit vielen Standbesuchen kann kommen. :bounce: :bounce: :bounce:

  • In meinem aktuellen Buch wird von einer Beihilfe zur fahrlässigen Tötung gefaselt. Ich kann es verstehen, wenn der Täter so etwas annimmt und keine Ahnung vom deutschen Strafrecht hat, aber dass die Polizei das nicht in Frage stellt?! ](*,)#-o


    Ich hoffe, es soll nur die beschränkte Sicht des Täters aufzeigen und stellt nicht ein Abbild des juristischen Wissens der Autorin (immerhin begonnenes Jurastudium) dar. Letzteres wäre bedeutend schlimmer.

    Aussage zur fahrlässigen Tötung findest Du im § 222 StGB, III

    Anstiftung und Beihilfe zu einem Fahrlässigkeitsdelikt werden, da hier eine eigene Sorgfaltspflichtwidrigkeit begangen wurde, als täterschaftlich begangenes Fahrlässigkeitsdelikt bestraft.

    Mir ist das alles bekannt. Ich habe einen Abschluss, deswegen ergibt sich mir der Sinn deines Zitates nicht. Täterschaft und Teilnahme sind unterschiedliche Modelle. Eine Beihilfe ist eine Teilnahme. Sie kann nicht in Kombination mit einem Fahrlässigkeitsdelikt begangen werden.

  • Aussage zur fahrlässigen Tötung findest Du im § 222 StGB, III

    Mir ist das alles bekannt. Ich habe einen Abschluss, deswegen ergibt sich mir der Sinn deines Zitates nicht. Täterschaft und Teilnahme sind unterschiedliche Modelle. Eine Beihilfe ist eine Teilnahme. Sie kann nicht in Kombination mit einem Fahrlässigkeitsdelikt begangen werden.

    Für mich klingt dein Satz: "Sie [die Beihilfe] kann nicht in Kombination mit einem Fahrlässigkeitsdelikt begangen werden." schon ziemlich falsch, wenn im Gesetz doch drinsteht: "Beihilfe zu einem Fahrlässigkeitsdelikt".

    "I'm one with the force, the force is with me..." - Chirrut Imwe (Star Wars: Rogue One)

    俺は、お前を裏切らない - Ich werde dich nicht verraten

  • Mir ist das alles bekannt. Ich habe einen Abschluss, deswegen ergibt sich mir der Sinn deines Zitates nicht. Täterschaft und Teilnahme sind unterschiedliche Modelle. Eine Beihilfe ist eine Teilnahme. Sie kann nicht in Kombination mit einem Fahrlässigkeitsdelikt begangen werden.

    Für mich klingt dein Satz: "Sie [die Beihilfe] kann nicht in Kombination mit einem Fahrlässigkeitsdelikt begangen werden." schon ziemlich falsch, wenn im Gesetz doch drinsteht: "Beihilfe zu einem Fahrlässigkeitsdelikt".

    In § 222 StGB steht das sicher nicht drin, kannst du bitte die Stelle im Gesetz nennen?

    Ansonsten verweise ich auf den Kommentar zur StGB von Fischer und alternativ hierher.


    Es gibt keine Beihilfe zur fahrlässigen Tötung. Das Zitat von Flinke Feder sagt hier auch nichts anderes, deswegen weiß ich nicht, was hier die Botschaft sein soll.

  • Mir ist das alles bekannt. Ich habe einen Abschluss,

    Abschluss als was? und als was arbeitest Du jetzt?

    Es gibt keine Beihilfe zur fahrlässigen Tötung. Das Zitat von Flinke Feder sagt hier auch nichts anderes, deswegen weiß ich nicht, was hier die Botschaft sein soll.

    Wenn du den Zitatelink angeklickt hättest, dann würdest Du die sehen was da genau steht, aber mir scheint eher dass Du mit deinem Wissen und unserem „Nichtwissen“ glänzen willst. Es sei dir gegönnt. :wink:

    Sonne, Wärme, ein Cabrio, ein leckerer Picknickkorb und gute Lektüre - der Sommer mit vielen Standbesuchen kann kommen. :bounce: :bounce: :bounce:

  • Mir ist das alles bekannt. Ich habe einen Abschluss,

    Abschluss als was? und als was arbeitest Du jetzt?

    Es gibt keine Beihilfe zur fahrlässigen Tötung. Das Zitat von Flinke Feder sagt hier auch nichts anderes, deswegen weiß ich nicht, was hier die Botschaft sein soll.

    Wenn du den Zitatelink angeklickt hättest, dann würdest Du die sehen was da genau steht, aber mir scheint eher dass Du mit deinem Wissen und unserem „Nichtwissen“ glänzen willst. Es sei dir gegönnt. :wink:

    Assessor. Ich habe im Strafrecht gearbeitet und auch meinen Schwerpunkt absolviert.
    Und bevor du hier irgendwelche Unterstellungen machst, lies bitte selbst erst einmal was du postest. Es steht klar geschrieben, dass bei Fahrlässigkeit nur eine täterschaftliche Begehung möglich ist. Beihilfe und Anstiftung sind aber eine Teilnahme, keine Täterschaft! Und damit zeigst du deutlich dein Nichtwissen. Deine Sache. Für mich ist diese „Diskussion“ hier nun beendet, da du ja glaubst, dass du es besser wissen würdest. Wenn du mal die Muse hast, gehe doch bitte in eine öffentliche Verhandlung. Dann kannst du in der Pause oder am Ende den Staatsanwalt dazu befragen. Der hilft dir sicher gerne weiter, wenn du höflich fragst. Vielleicht kann er deine Ignoranz beseitigen. :)

  • Assessor. Ich habe im Strafrecht gearbeitet und auch meinen Schwerpunkt absolviert.

    Danke für die Info


    Und bevor du hier irgendwelche Unterstellungen machst, lies bitte selbst erst einmal was du postest. Es steht klar geschrieben, dass bei Fahrlässigkeit nur eine täterschaftliche Begehung möglich ist. Beihilfe und Anstiftung sind aber eine Teilnahme, keine Täterschaft! Und damit zeigst du deutlich dein Nichtwissen.

    Einspruch: Präventiv jemanden etwas zu unterstellen ist nicht korrekt und im Gegensatz zu Dir habe ich nicht behauptet ein Auskenner zu sein. Da du bei deinem Ausgangspost nicht erwähnt hattest vom Fach zu sein. konnte ich nicht ahnen, dass du alle Gesetze auswendig kennst. Asche auf mein Haupt.


    Deine Sache. Für mich ist diese „Diskussion“ hier nun beendet, da du ja glaubst, dass du es besser wissen würdest. Wenn du mal die Muse hast, gehe doch bitte in eine öffentliche Verhandlung. Dann kannst du in der Pause oder am Ende den Staatsanwalt dazu befragen. Der hilft dir sicher gerne weiter, wenn du höflich fragst. Vielleicht kann er deine Ignoranz beseitigen. :)

    Also ich habe mich nicht darüber aufgeregt, wie es im Buch formuliert wurde, dass warst Du und ich habe mit keinen Wort geschrieben, dass ich mehr wüste als Du. Ich brauch niemanden zu fragen, da für mich das nicht von Belang ist - im Gegensatz zu dir.


    Wenn du mir Ignoranz unterstellst, dann kann ich nichts daran ändern - immer besser noch als arrogant zu sein. :-, Btw. Es hat dich niemand angegriffen, also solltest Du deinen Ton und deine Worten etwas weniger Aggressivität gegenüber den Forennutzern an den Tag legen. Wir können nichts dafür, wenn Du heute auf Krawall gebürstet bist.

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  • Für mich klingt dein Satz: "Sie [die Beihilfe] kann nicht in Kombination mit einem Fahrlässigkeitsdelikt begangen werden." schon ziemlich falsch, wenn im Gesetz doch drinsteht: "Beihilfe zu einem Fahrlässigkeitsdelikt".

    In § 222 StGB steht das sicher nicht drin, kannst du bitte die Stelle im Gesetz nennen?

    Ich habe nur mit dem gearbeitet was ihr beide oben geschrieben und aus Gesetzen zitiert habt und bin mit Satzbau und Logik da rangegangen. Genau kenne ich mich auch nicht aus, dafür ist das viel zu lange her dass ich mich damit beschäftigt habe und so genau hatten wir das auch nicht gemacht. (Möglicherweise ist das beim Autor genau das Gleiche gewesen. Nur weil man Rechtswissenschaften angefangen hat zu studieren, kennt man ja nicht alles. Das kommt darauf an was man schon gemacht hat.)

    Aber klärt ihr das mal untereinander.

    "I'm one with the force, the force is with me..." - Chirrut Imwe (Star Wars: Rogue One)

    俺は、お前を裏切らない - Ich werde dich nicht verraten

  • In meinem aktuellen Buch wird von einer Beihilfe zur fahrlässigen Tötung gefaselt.

    Man sollte über sowas einfach hinweglesen, aber mir fällt das auch immer schwer. Immerhin hat die Autorin nicht Straf- und Zivilrecht durcheinandergeworfen. Ich habe vor Jahren mal einen Krimi gelesen (der war nicht von Nele Neuhaus), in dem ein Staatsanwalt den Täter zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt hat. Auch schön, oder?

    Bemerkung meines Vaters beim Anblick meiner Bücherberge: "Wir haben ja alle unsere Macken... und du hast deine Bücher!"

  • In meinem aktuellen Buch wird von einer Beihilfe zur fahrlässigen Tötung gefaselt.

    Man sollte über sowas einfach hinweglesen, aber mir fällt das auch immer schwer. Immerhin hat die Autorin nicht Straf- und Zivilrecht durcheinandergeworfen. Ich habe vor Jahren mal einen Krimi gelesen (der war nicht von Nele Neuhaus), in dem ein Staatsanwalt den Täter zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt hat. Auch schön, oder?

    oh je, das ist auch übel. :lol:
    ich gehe natürlich immer von mir aus und wenn ich ein Buch schreiben würde, würde ich doch zumindest darauf achten, dass das „fachliche Wissen“ auch korrekt ist. Und wenn jemand ja zumindest Jura studiert hat, weiß er dann doch etwas mehr dazu als zB der Journalist, der einen Krimi schreibt. Täterschaft und Teilnahme ist nun ja auch kein vertieftes Fachwissen, das hatten wir im ersten Semester. Aber was Recherche betrifft, wird das wohl von vielen nicht so eng gesehen. :wink:

  • Das wird eine Art falsches Schwarmwissen sein. Man hat es zig Mal irgendwo gelesen, 99 Autoren halten es für korrrekt und nur einer prüft es nach oder formuliert eine Szene unverfänglich. Eine Rezensentin vom Fach hat mal geschrieben, dass sich ihr immer die Zehennägel aufrollen, wenn in Krimis Beweismittel in Plastiktüten verpackt werden. Die Autoren, die das nicht behaupten, sind auch mit der Lupe zu suchen.

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  • In diesem Buch haben sich auch zwei Fehler eingeschlichen, ob durch die Autorin oder durch die Übersetzung.


    Zum ersten wird Signorina Elettra an einer Stelle von Brunetti mit „Signora“ angesprochen. Das war in 24 Fällen hier zum ersten Mal der Fall.


    Zum zweiten wurde Paola als „Paola Falier“ bezeichnet. Das ist aber nur ihr Mädchenname und mir ist nicht bekannt, dass sie diesen behalten hätte, vor allem wegen Brunettis achten Fall „In Sachen Signora Brunetti“.