Legalitätsfrage

  • Hallo Allerseits!


    Ich würde gerne mal wissen, ob es legal ist eBücher zu tauschen.
    Also, wenn ich ein nicht DRM-geschütztes eBuch gekauft und gelesen habe, darf ich das dann per CD, USB-Stick oder eMail (denn auf irgendeinen Datenträger muss es ja nun einmal drauf) weitergeben?
    Ich bin da ein wenig zwiegespalten, denn im Prinzip verfielfältige ich das Buch ja dann - aber anders ist ein downgeloadetes Buch ja nun einmal nicht weiterzugeben.
    Kennt sich vielleicht jemand damit aus? :scratch:


    Liebe Grüße,
    Jenny

  • Hallo,

    Ich würde gerne mal wissen, ob es legal ist eBücher zu tauschen.

    DRM-geschützten ebooks dürfen leider nicht weitergeben werden.


    „Verleihen“ an andere Personen ist u.U. nicht möglich."
    - Quelle: wikipedia


    Zitat

    Also, wenn ich ein nicht DRM-geschütztes eBuch gekauft und gelesen habe, darf ich das dann per CD, USB-Stick oder eMail (denn auf irgendeinen Datenträger muss es ja nun einmal drauf) weitergeben?

    "Eine Kompromissvariante zwischen DRM-geschützten und DRM-freien Büchern ist die Nutzung Digitaler Wasserzeichen, um die Käuferidentität irreversibel in die E-Book-Datei einzubetten. Dadurch könnten ungehindert Privatkopien an Freunde etc. weitergegeben und verliehen werden, eine Verbreitung über das Internet könnte aber gleichzeitig zum Urheber zurückverfolgt werden."
    - Quelle:wikipedia



    So wie es aussieht darfst du DRM-freie ebooks verleihen, falls das ebook aber ein Wasserzeichen haben sollte, wäre es ratsam dieses nicht für alle im Internet zugänglich zu machen.
    Es könnte eventuell Folgen seitens der Verkäufer, Verläge etc. geben.(nur eine Vermutung :-, )


    Vielleicht hat es dir ein bisschen geholfen. :)


    Yami

  • Verbesserung:

    So wie es aussieht darfst du DRM-freie ebooks verleihen,...

    Das stimmt so nicht ganz... du musst vorher beim Händler auf der Homepage z.B. in den AGBs gucken welches Nutzungsrecht dir gewährt wird.


    z.B. bei Weltbild darf man die ebooks nur für den eigenen Gebrauch verwenden und nicht weitergeben.

  • Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, E-Books weiterzugeben oder zu vervielfältigen (das fällt dann unter Raubkopie).
    Für uns als Autoren und die Verlage natürlich ein ganz schlimmes Thema, da wir durch die illegalen Downloads ca 60 % unserer eh schon sehr geringen Einnahmen (ein paar Cent pro Verkauf) verlieren. Mittlerweile haben Autoren und Verlage so große Einbußen, dass sie rechtlich dagegen vorgehen. Einige Autoren haben das Schreiben deshalb ganz aufgegeben, Verlage können nicht mehr überleben.


    Wer also auch auf illegalen Tauschbörsen ein Buch lädt, muss damit rechnen, strafrechtlich belangt zu werden (nur mal so als kleiner Wink, denn viele wissen das nicht bzw sind sich auch gar keiner Schuld bewusst - aber das nützt halt auch vor Strafe nicht).


    (Auszug aus den Geschäftsbedingungen eines meiner Verlage, die E-Books betreffend:
    Unsere Werke sind urheberrechtlich geschützt. Der Käufer verpflichtet sich, die Urheberrechte anzuerkennen und einzuhalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kunde kein Eigentum an dem jeweiligen Werk erwirbt. Es wird das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an dem gekauften eBook erworben, zum Zweck, dieses auf ein Endgerät der Wahl (Computer, E-Reader) herunterzuladen. Der Kunde darf das erworbene Werk jeweils auf den einzelnen Endgeräten speichern und beliebig oft auf den Endgeräten öffnen.
    Ein Weiterverkauf ist nicht rechtens!


    Es gibt aber Ausnahmen, zB auf Amazon das Kindle-Ausleihprogramm, da kann man einige E-Books weitergeben, die werden aber dann automatisch auf dem eigenen E-Reader gelöscht (soweit ich das verstanden habe).
    Und es gibt E-Books, da steht zB im Impressum, dass das E-Book weitergegeben darf.


    Also immer erst ganz genau informieren - sonst kann das ganz schön teuer werden.


    LG
    Inka

  • Mal eine ganz simple Idee: falls es darum geht, ein e-Book an eine Freundin weiterzugeben/ zu verleihen, könnte man ihr doch den Reader mitsamt Buch drauf ausleihen. D.h. so wie z.B. meine Freundin und vorablesen-Mitstreiterin und ich gegenseitig unsere Gewinnbücher verleihen, könnte man es auch mit den elektronischen Geräten machen. Das kann auf keinen Fall strafbar sein.


    Für eine Fernleihe à la Tauschbörse funktioniert das natürlich nicht, sondern nur im direkten Bekanntenkreis.

    "Books are ships which pass through the vast sea of time."
    (Francis Bacon)
    :study:
    Paradise on earth: 51.509173, -0.135998

  • Und wenn ich eine DVD verleihen will muß ich den Player gleich mit liefern, bei einer Musik-CD die Stereoanlage und bei einem Computerspiel geb' ich meinen PC mit ab. Wie bescheuert ist das denn? #-o

    "Woher nehme ich nur all die Zeit, so viele Bücher nicht zu lesen?"

    (Karl Kraus)

  • Und wenn ich eine DVD verleihen will muß ich den Player gleich mit liefern, bei einer Musik-CD die Stereoanlage und bei einem Computerspiel geb' ich meinen PC mit ab. Wie bescheuert ist das denn? #-o


    Eben diese Knebelei seitens der mancher Verlage, führt die Leser (dass sind DIE Leute, die bereit sind Geld dafür auszugeben) ja geradezu auf die dunkle Seite des Machbaren! Man sollte doch wirklich meinen, dass die Bücherbranche von der Musikindustrie und deren Affentanz im Bezug auf das Urheberrecht gelernt hätte.

  • Ich finde es auf der einen Seite logisch - eine Datei lässt sich halt schnell vervielfältigen - auf der anderen Seite kann ich ein gedrucktes Buch 100 Leuten leihen und keiner kauft es sich danach.
    Ist es da nicht etwas engstirnig zu sagen: das Eine darfst du verleihen, das Andere nicht?
    Die Verleihfunktion kenne ich nur von Amazon - aber ich könnte es ja auch keinem leihen, der nicht gerade auch den gleichen Reader hat wie ich.

  • Und wenn ich eine DVD verleihen will muß ich den Player gleich mit liefern, bei einer Musik-CD die Stereoanlage und bei einem Computerspiel geb' ich meinen PC mit ab. Wie bescheuert ist das denn? #-o


    :totlach: Sorry ... ich weiß, dass das ein sehr ernstes Thema ist, aber es klingt gerade zu lustig :loool:


    Im Grunde darf man wirklich alles verleihen, was man nicht digital hat oder zumindest wird es gemacht und nicht bestraft. Im Grunde dürfte man DVDs & Co vielleicht sogar gar nicht verleihen, weil man ja nicht wie beispielsweise eine Videothek das Verleihrecht mitkauft. Allerdings: Wer will denn überprüfen, ob ich eine DVD oder ein gedrucktes Buch an eine Freundin verliehen habe.


    Ich verstehe aber auch, dass es mit digitalen Büchern schon etwas anders ist, weil ich die einfach unendlich verfielfältigen und weitergeben könnte - was aber ja bei DVDs und CDs nichts anderes wäre :-k
    Allerdings finde ich es auch nicht in Ordnung, dass ich ein Buch, nur weil es digital ist, nach dem Lesen nicht weiterverkaufen kann/darf. Dafür, dass ich lediglich eine Datei auf einem Lesegerät habe, finde ich, kosten ebooks noch ganz schön viel Geld - teilweise kaum weniger als die gedruckte Version. Das ist auch mit ein Grund, warum ich mir nach wie vor lieber gedruckte Bücher kaufe. Toll fände ich, wenn man zum Beispiel das ebook zum gedruckten Buch für einen kleinen Aufpreis dazu bekäme - da wär' ich sofort dabei. Denn ich will das Buch zwar gerne in meinem Schrank stehen haben, aber für Urlaube (auch Kurztripps), wäre das schon sehr praktisch. Naja, das wird aber wohl nie kommen ... :roll:

    Ich :study: gerade:
    "Gejagt (House of Night #5)" von P. C. und Kristin Cast


    SUB & Co auf meiner Seite :wink:

  • Eben diese Knebelei seitens der mancher Verlage, führt die Leser (dass sind DIE Leute, die bereit sind Geld dafür auszugeben) ja geradezu auf die dunkle Seite des Machbaren! Man sollte doch wirklich meinen, dass die Bücherbranche von der Musikindustrie und deren Affentanz im Bezug auf das Urheberrecht gelernt hätte.

    So ist es, aber das haben sie anscheinend nicht. Seit MP3-Dateien leichter erhältlicher sind, DRM-frei und ein gutes Angebot existiert, sind illegale Downloads um über die Hälfte zurückgegangen. Bei ebooks sind ja noch immer eine Menge Bücher überhaupt nicht erhältlich. Dazu das Problem mit der Kompatibilität. Und ist es nicht auch so, dass ebooks nur für 3 verschiedene Geräte ausgerichtet sind? Was ist denn, wenn ich in 15 Jahren meinen vierten neuen Rechner habe? Ganz zu Schweigen davon, dass ich ein ebook nicht einmal verleihen kann. Es käme für mich nie in Frage, einzig und allein für das Leserecht, fast den Preis eines Papierbuches zu zahlen. Da müssen sich die Verlage schon mal an die eigene Nase fassen anstatt zu jammern.
    Zudem kann man diese Statistiken, dass 60% der Downloads illegaler Natur waren sowieso vergessen, da Angaben der Downloadarten wie "blog", "Newsgroup", "private Websites" automatisch dazugezählt wurden und da gibt es ja genügend legale Möglichkeiten. Zudem wird es, ähnlich wie bei der Musik, der Großteil der Menschen nur auf dem PC horten und sammeln, anstatt die Bücher zu lesen. Wieviel würde wohl wirklich an Verlust unter dem Strich rauskommen wenn nur Bücher gezählt würden, die anonsten auch tatsächlich gekauft worden wären wenn es die illegale Möglichkeit nicht gäbe?

  • Naja, das wird aber wohl nie kommen ...

    Das gibt es sogar schon. Zumindest zwei Verlage haben ein System, bei dem sie zu Ihren gebundenen Büchern einen Code beilegen, mit dem man sich im Internet das zugehörige eBook herunter laden kann. Das ganze nennt sich dann Hardcover Plus . Ich hoffe, das sowas in Zukunft etwas verbreiteter die Runde machen wird.

    "The worth of a book is to be measured by what you can carry away from it."

    - James Bryce

  • Das gibt es sogar schon. Zumindest zwei Verlage haben ein System, bei dem sie zu Ihren gebundenen Büchern einen Code beilegen, mit dem man sich im Internet das zugehörige eBook herunter laden kann. Das ganze nennt sich dann Hardcover Plus . Ich hoffe, das sowas in Zukunft etwas verbreiteter die Runde machen wird.


    Das find' ich super :thumleft: muss ich mir nachher mal durchlesen.
    So ganz spontan hört es sich so an, als würde das nur für Hardcover gelten. Ich würde ich mich freuen, wenn's das dann irgendwann auch für Taschenbücher gäbe.


    Edit: Wobei man dann auch aufpassen muss, dass niemand einfach in eine Buchhandlung schlendert, in einem Buch blättert, sich den Code aufschreibt und das ebook herunterläd, ohne das gebundene Buch gekauft zu haben. Dann müsste man die Bücher mit Code alle einschweißen oder so. Mmhh ... :-k

    Ich :study: gerade:
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    SUB & Co auf meiner Seite :wink:

  • Es käme für mich nie in Frage, einzig und allein für das Leserecht, fast den Preis eines Papierbuches zu zahlen. Da müssen sich die Verlage schon mal an die eigene Nase fassen anstatt zu jammern.

    Das Anbieten günstigerer eBooks ist in Deutschland durch die Buchpreisbindung einfach nicht möglich. In den USA oder UK ist es dagegen schon normal, dass ein eBook nur die Hälfte kostet. Viele kann man sogar für gerade mal 0,99 EUR abstauben. Leider aber bei uns einfach nicht möglich.


    Hier ein Artikel aus 2010, der aber meines Wissens noch immer Gültigkeit hat: KLICK

    "The worth of a book is to be measured by what you can carry away from it."

    - James Bryce

  • Und wenn ich eine DVD verleihen will muß ich den Player gleich mit liefern,


    Der Vergleich hinkt doch total. Eine DVD oder CD ist gegenständlich wie ein Papierbuch und ich kann sie verleihen, soviel ich will, ohne dass irgendjemand das überhaupt kontrollieren könnte. Solche Ver- und Ausleih-Aktionen können kaum illegal sein, in der Bücherei kann man schließlich auch DVDs und CDs ausleihen.
    Ein e-book kann man, wenn man es nicht illegal kopieren oder vervielfältigen will, nur mitsamt dem Reader verleihen, auf dem es gespeichert ist. Das ist natürlich eine wenig zufriedenstellende Lösung, aber zumindest muss man dann nicht den Staatsanwalt fürchten.

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    (Francis Bacon)
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  • in einem Buch blättert, sich den Code aufschreibt und das ebook herunterläd, ohne das gebundene Buch gekauft zu haben.


    Oder jemand kauft das Buch und gibt seinen Freunden den darin befindlichen Code weiter. Aber ich denke, die Schlitzohren sind findig genug, dass jeder Code nur auf einem e-book eingelöst werden kann. :mrgreen:

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  • Und ist es nicht auch so, dass ebooks nur für 3 verschiedene Geräte ausgerichtet sind? Was ist denn, wenn ich in 15 Jahren meinen vierten neuen Rechner habe?

    Nein, es sind sechs Geräte. Bei Adobe ist es wohl so, das man über die Hotline Geräte abmelden kann. Bei den Kindle kann man das selber mit einem Klick erledigen.


    Abgesehen davon sehe ich beim Thema leihen von ebooks eh noch einen gravierenden Unterschied darin, ob jemand der besten Freundin mal ein eBook leiht oder über illegale Tauschbörsen 1000 eBooks runterlädt.

  • Abgesehen davon sehe ich beim Thema leihen von ebooks eh noch einen gravierenden Unterschied darin, ob jemand der besten Freundin mal ein eBook leiht oder über illegale Tauschbörsen 1000 eBooks runterlädt.


    Ja, ich auch. :) Aber ist dieser Bereich nun schon schwarz, dunkel grau oder gar noch hell grau ? .... Darüber sind sich die Juristen ja auch noch nicht wirklich einig.

  • Der Vergleich hinkt doch total. Eine DVD oder CD ist gegenständlich wie ein Papierbuch und ich kann sie verleihen, soviel ich will, ohne dass irgendjemand das überhaupt kontrollieren könnte. Solche Ver- und Ausleih-Aktionen können kaum illegal sein, in der Bücherei kann man schließlich auch DVDs und CDs ausleihen.
    Ein e-book kann man, wenn man es nicht illegal kopieren oder vervielfältigen will, nur mitsamt dem Reader verleihen, auf dem es gespeichert ist. Das ist natürlich eine wenig zufriedenstellende Lösung, aber zumindest muss man dann nicht den Staatsanwalt fürchten.

    Und wo, liebe €nigma, steht geschrieben das ich mein E-Book auf den internen Readerspeicher laden muß. Speichere ich mein gekauftes E-Book auf eine SD- oder microSD-Karte, mit der ich ja den Speicher meines Readers erweitern kann, ist es kein Problem diese auch weiter zu geben, ohne eine illegale Kopie angefertigt zu haben.
    Scheint mir ein äußerst schwieriges Thema zu sein für das sich so schnell keine adäquate Lösung finden lässt. Weder für die Verlage, die Autoren und auch nicht für uns, die Leser.

    "Woher nehme ich nur all die Zeit, so viele Bücher nicht zu lesen?"

    (Karl Kraus)

  • Schon allein diese ganze Diskusion bestärkt mich wieder darin keinen eBook-Reader zu kaufen. Wenn ich mir vorschreiben lassen muss, was ich mit den käuflich erworbenen Dateien machen darf.
    Bitte versteht mich nicht falsch. Und ich will auch garantiert keinen Autoren oder gar die Verlage um ihr Geld bringen. Aber wenn ich ein gedrucktes Buch an dem bei weitem mehr Materialkosten hängen verleihen darf, versteh ich nicht so ganz, warum ich das mit einer Datei nicht darf.
    Und einsehen werde ich es auch nicht :wink:

    Allergikerinformation:
    Der Beitrag kann Spuren von Nüssen, sowie Ironie und Sarkasmus enthalten.


    Aktzeptiere die Welt nicht so, wie sie zu sein scheint.
    Habe den Mut sie zu sehen, wie sie sein könnte.