Schade, ich habe meine Bücher hier nur verschenkt.
Und wenn ich das hier richtig interpretiere sind Bücher ja eigentlich Gegenstände des täglichen Bedarfs und fallen somit nicht darunter.
Zitat"Nur für Gegenstände, die keine Gegenstände des täglichen Bedarfs sind, werden nun Verkäufe für Privatleute steuerpflichtig, wenn der Grenzwert nicht eingehalten wird.
Der Verkauf eines Gebrauchtwagens ist kein steuerpflichtiges Geschäft und darf daher weiterhin steuerfrei als Privatverkäufer verkauft werden."