Wann gilt die Buchpreisbindung?

  • Hallo,


    Ich möchte mein Buch "Der Fluch der Wölfe" in einer Bonusausgabe rausbringen, welche neu gesetzt ist und zusätzlich 7 Illustrationen zur Handlung enthält. Ansonsten bleibt alles gleich, die einzigen Unterschiede zur ursprünglichen Ausgabe sind der Untertitel "Illustrierte Bonusausgabe" und natürlich die Illustrationen. Jetzt frage ich mich, reicht das aus, damit es gesetzlich als zwei unterschiedliche Ausgaben gehandhabt wird und einen anderen Preis haben darf oder sind sie sich noch so ähnlich, dass das gegen die Buchpreisbindung verstieße? Die Originalausgabe kostet 8,99, der Preis wäre bei der illustrierten Ausgabe zwar auch noch möglich, aber durch die zusätzlichen Seiten bliebe dann nicht mehr viel Verdienst für mich übrig, ich würde ihn schon bei 9,99 ansetzen wollen. :-k

    Vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir helfen.

  • Hallo,


    Ich möchte mein Buch "Der Fluch der Wölfe" in einer Bonusausgabe rausbringen, welche neu gesetzt ist und zusätzlich 7 Illustrationen zur Handlung enthält. Ansonsten bleibt alles gleich, die einzigen Unterschiede zur ursprünglichen Ausgabe sind der Untertitel "Illustrierte Bonusausgabe" und natürlich die Illustrationen. Jetzt frage ich mich, reicht das aus, damit es gesetzlich als zwei unterschiedliche Ausgaben gehandhabt wird und einen anderen Preis haben darf oder sind sie sich noch so ähnlich, dass das gegen die Buchpreisbindung verstieße? Die Originalausgabe kostet 8,99, der Preis wäre bei der illustrierten Ausgabe zwar auch noch möglich, aber durch die zusätzlichen Seiten bliebe dann nicht mehr viel Verdienst für mich übrig, ich würde ihn schon bei 9,99 ansetzen wollen. :-k

    Vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir helfen.

    Buchpreisbindung bezieht sich m.E. darauf, dass das Buch (der gleichen Auflage) im Buchhandel, egal ob es in München oder in Hamburg verkauft wird, den gleichen Preis haben muss.


    Du bringst aber eine neue Ausgabe heraus, für die du die Preiskalkulation nach dem Produktionsaufwand machst. Dies hat nichts mit der Buchpreisbindung zu tun.

    Schließlich musst du deine Arbeit, die des Layouters, des Illustrators, des Coverdesigners (falls die neue Ausgabe ein anderes Cover erhält) und auch die Druckerei / eBook-Produktion mit einbeziehen, da kann keiner Verlangen, dass du den Preis der vorherigen Ausgabe aufrufst. Schließlich hat ja die neue Auflage auch einen Mehrwert für den Leser.
    PS: Nicht vergessen Neue Auflage = neue ISBN :wink:

    Sonne, Wärme, ein Cabrio, ein leckerer Picknickkorb und gute Lektüre - der Sommer mit vielen Standbesuchen kann kommen. :bounce: :bounce: :bounce:

  • Ich würde vermuten, dass die unterschiedlichen Ausgaben auch als unterschiedliche Bücher durchgehen, würde mich aber selbst in diesem Fall nicht darauf verlassen. Nur 7 Abbildungen und sonst praktisch keine Änderungen ... wer weiß. Als Selfpublisher ist man eben sein eigener Verlag und muss da allein durch, falls einem jemand was ans Zeug flicken will (und dann hat man den Ärger, selbst wenn man im recht ist). ln diesem Fall würde ich vermutlich einfach die alte Ausgabe vom Markt nehmen und nur noch die neue anbieten. Wenn das Layout gleich bleibt, muss sich ja auch keiner Sorgen machen, dass das neue nicht in eine Serie passt (falls das eine ist oder werden soll). Und bei der Verkaufssituation dürfte ein zweites Angebot die Gesamtsituation für dich ohnehin nicht unbedingt verbessern.

  • Ich würde vermuten, dass die unterschiedlichen Ausgaben auch als unterschiedliche Bücher durchgehen, würde mich aber selbst in diesem Fall nicht darauf verlassen. […]

    Sobald etwas am Inhalt, dazu zähen auch Illustrationen und das Cover, geändert wird, ist es eine neue Ausgabe und benötigt somit auch eine neue ISBN.


    […] Als Selfpublisher ist man eben sein eigener Verlag und muss da allein durch, falls einem jemand was ans Zeug flicken will (und dann hat man den Ärger, selbst wenn man im recht ist). ln diesem Fall würde ich vermutlich einfach die alte Ausgabe vom Markt nehmen und nur noch die neue anbieten. […]

    Dies würde Finanziell für einen Selfpublisher bei Printausgaben das Genick brechen, die alte Ausgabe zurückzurufen. Als eBook vertreibt man sowieso nur nie neuste Ausgabe, dieses hat absolut nichts mit Buchpreisbindung und „Angst vor am Zeug flicken“ zu tun.


    Noch einmal erklärt: Die Buchpreisbindung hat nichts mit der Preiskalkulation eines Buches zu tun. Vermutungen und Annahmen helfen nicht weiter, verunsichern eher.

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  • Dies würde Finanziell für einen Selfpublisher bei Printausgaben das Genick brechen, die alte Ausgabe zurückzurufen.

    Das würde bei bei einem CreateSpace Buch keinen Cent kosten. Dabei wird nur bei Bestellung gedruckt und ein paar Knopfdrücke reichen, das Alte Buch vom Markt zu nehmen oder es durch eine überarbeitete Auflage zu ersetzen.

  • Dies würde Finanziell für einen Selfpublisher bei Printausgaben das Genick brechen, die alte Ausgabe zurückzurufen.

    Das würde bei bei einem CreateSpace Buch keinen Cent kosten. Dabei wird nur bei Bestellung gedruckt und ein paar Knopfdrücke reichen, das Alte Buch vom Markt zu nehmen oder es durch eine überarbeitete Auflage zu ersetzen.

    Martin Hühn in dem Fall hast du Recht. Nur beantwortet es nicht die Frage von Rananarmo nach der Buchpreisbindung und da hast du mit deinem vorherigen Posting nicht wirklich eine Antwort gehabt.

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  • Martin Hühn in dem Fall hast du Recht. Nur beantwortet es nicht die Frage von Rananarmo nach der Buchpreisbindung und da hast du mit deinem vorherigen Posting nicht wirklich eine Antwort gehabt.

    Nein, das war die Antwort auf deine nicht korrekte Auskunft, die von mir vorgeschlagene Vorgehensweise sei nicht umsetzbar. Meine eigentliche Antwort auf Ramanaros Frage lautete: Es ist wahrscheinlich rechtens, die Neuauflage zu einem anderen Preis parallel anzubieten, ich halte es aber für juristisch zu riskant. Dabei bleibe ich auch. Das Buchpreisbindungsgesetz gibt keinerlei Auskunft darüber, was genau ein neues Buch ausmacht und ich konnte auf keiner in Rechtsfragen halbwegs vertrauenswürdigen Seite einen Hinweis darauf finden, dass die Interpretation "jede Neuauflage mit neuer ISBN ist ein eigenes Buch" eine Gültigkeit hat. Dafür ist aber ziemlich klar, dass es Interessengruppen gibt, die versuchen, eine möglichst enge Interpretation der Buchpreisbindung durchzusetzen.

    Wenn doch irgendwo verlässiche Informationen zur eigentlichen Frage gibt, wäre das auch für mich interessant zu erfahren.

  • Eine neue ISBN bekommt das Buch sowieso, da ich die nichtillustrierte Ausgabe über CreateSpace anbiete, die illustrierte Version aber über den tredition-Verlag. Meinen Recherchen nach wäre es, zumindest in Deutschland, nicht erlaubt, mein Buch beispielsweise so wie es ist zu 8,99 bei CreateSpace und gleichzeitig für 9,99 bei tredition anzubieten. Es muss halt irgendetwas anders sein, als Beispiele waren irgendwo, glaube ich, Bonuskapitel oder eine Großschriftausgabe für Sehbehinderte angegeben. Daher nun meine Frage, ob jemand Erfahrung hat, ob 7 Illustrationen genug "Bonus" sind, um aus der gesetzlichen Buchpreisbindung herauszufallen (die ja nichts mit dem Verlag zu tun hat, sondern mit der deutschen Bürokratie).

    Natürlich könnte ich die CreateSpace-Version aus dem Handel nehmen, aber dann gehen mit ihr die bisherigen Rezensionen auf Amazon und angeschlossenen Plattformen verloren. Und so kann jemand, der keinen Wert auf Bilder legt und sowieso nur bei Amazon kauft, immer noch einen Euro sparen ;-)

  • Natürlich könnte ich die CreateSpace-Version aus dem Handel nehmen, aber dann gehen mit ihr die bisherigen Rezensionen auf Amazon und angeschlossenen Plattformen verloren. Und so kann jemand, der keinen Wert auf Bilder legt und sowieso nur bei Amazon kauft, immer noch einen Euro sparen ;-)

    Nein, wenn das neue Buch nicht auf dem gleichen Weg veröffentlichet werden soll, würde ich auch nicht mehr sagen, es sei egal, wenn du es da rausnimmst.

    Aber wenn du schon einen Verlag für die neue Ausgabe hast, dann solltest du genau dort nachfragen. Von einem Verlag kannst du erwarten, dass sie in diesen Fragen genau informiert sind. (Außerdem musst du mit denen sowieso vermutlich besprechen, wie mit der bereits veröffentlichten Ausgabe verfahren werden soll.)

  • Natürlich könnte ich die CreateSpace-Version aus dem Handel nehmen, aber dann gehen mit ihr die bisherigen Rezensionen auf Amazon und angeschlossenen Plattformen verloren. Und so kann jemand, der keinen Wert auf Bilder legt und sowieso nur bei Amazon kauft, immer noch einen Euro sparen ;-)

    Nein, wenn das neue Buch nicht auf dem gleichen Weg veröffentlichet werden soll, würde ich auch nicht mehr sagen, es sei egal, wenn du es da rausnimmst.

    Aber wenn du schon einen Verlag für die neue Ausgabe hast, dann solltest du genau dort nachfragen. Von einem Verlag kannst du erwarten, dass sie in diesen Fragen genau informiert sind. (Außerdem musst du mit denen sowieso vermutlich besprechen, wie mit der bereits veröffentlichten Ausgabe verfahren werden soll.)

    Der tredition-Verlag ist ein Selfpublisher-Verlag. Die räumen sich keine Exklusivrechte ein, von denen aus könnte ich das Buch bei zwei Dutzend weiteren Verlagen unterbringen ...


    Interessant ist folgende Quelle: www.selfpublisherbibel.de

    Unter Abschnitt 2. steht dort "„Erkennbar verschieden“ heißt aus Sicht von epubli / neobooks, dass es nicht genügt, das Taschenbuch-Format um ein paar Millimeter zu verändern, da solche inhaltlich identischen oder geringfügig veränderten Parallelausgaben auch nach Maßgaben des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels mögliche Risiken bergen (Stichwort Buchpreisbindung). Daher ist es wichtig, dass Buchkäufer und Händler beim Vergleich solcher Parallelausgaben klar erkennen können, dass es sich um zwei unterschiedliche Ausgaben handelt. Möglich wären z. B. zusätzliche Inhalte (Bonus-Geschichten), eine Extra-Ausgabe mit Farbbildern, eine Großschrift-Ausgabe oder eben gleich das Hardcover."

    Farbbilder sind die Illustrationen nun nicht, aber ob nun Farbe oder monochrom ist doch eigentlich egal.

  • Der tredition-Verlag ist ein Selfpublisher-Verlag. Die räumen sich keine Exklusivrechte ein

    Hmh, das war ja in dem Kontext naheliegend, da hätte ich eigentlich dran denken können. (Fragen kann man da sicher trotzdem, aber ganz so viel würde ich dann auch nicht darauf geben, außer sie nennen verlässliche Quellen oder erklären, sie träten da tatsächlich als Verlag auf und die Buchpreisbindung sei ihr Problem) Die Quellen, die du genannt hattest, habe ich zum Teil schon gesehen. Das Problem, dass es interpretierbar bleibt, was ein hinreichend verschiedenes Buch ausmacht, verschwindet dadurch leider nicht. Ich persönlich würde in deinem Fall zwar annehmen, dass deine Veränderungen ausreichen, würde mir aber trotzdem der Vorsicht wegen noch ein paar weitere ausdenken. Wie ist es mit einem anderen Cover, einem anderen Format, vielleicht einer größeren Schriftart (und damit es dadurch der Länge wegen nicht zu unwirtschaftlich wird, vielleicht mit etwas kleineren Seitenrändern? Könntest du ein Vorwort einfügen, das eine weitere Änderung darstellte, oder ein Register? Über sowas würde ich nachdenken, weil mir "wahrscheinlich okay" oder die reinen Meinungen von Foristen nicht ausreichen würden, um sicher zu sein.

  • Auf der Webseite des Deutschen Börsenvereins solltest Dir in Punkto Buchpreisbindung weitergeholfen werden. Wenn nicht, wäre zu überlegen beim Börsenverein mal nachzufragen oder zur Not einen Anwalt mit Spezialgebiet Verlagsrecht zu konsultieren.

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