Universitäten im Mittelalter. Die Europäischen Stätten des Wissens

Buch von Franco Cardini, M. T. Fumagalli Beonio-Brocchieri

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Universitäten im Mittelalter. Die Europäischen Stätten des Wissens wurde bisher einmal bewertet.

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Rezensionen zum Buch

  • Rezension zu Universitäten im Mittelalter. Die Europäischen Stätten des Wissens

    Die europäische mittelalterliche Universität war zunächst geplant von fürstlichen und kirchlichen Gnaden und wurde in einem Prozess langsamer Verselbstständigung Keimzelle des Wandels durch Wissen und der bürgerlichen Emanzipation.
    Die "Hohe Schule" von Paris ermöglichte seit dem 12. Jhdt. das Studium Generale der Theologie, Philosophie und Jurisprudenz nach dem Vorbild der älteren Schule von Bologna. Das setzte eine ganze Welle von Gründungen von Universitäten in Gang, ausgehend vom Erlass König Karls IV. von 1348, der mit Gründung der Universität von Prag für das Deutsche Reich nicht zurückstehen wollte. Die Universitäten des Mittelalters gingen demnach aus den Rechtsschulen hervor, deren Absolventen bislang fast ausschließlich dem Klerus angehörten und die zur Ausbildung für die Bekleidung höherer Kanzlei und Kirchenämter vorgesehen waren.
    Historie:
    Es folgten dem deutschen König die Herzöge von Österreich (Universität Wien 1365 - 1380), die Pfalzgrafen ( Heidelberg 1385) , die Markgrafen von Meißen (Leipzig 1409), die Herzöge von Mecklenburg-Vorpommern (Rostock 1419), Pommern (Greifswald 1456), die Reichskanzler als Bischöfe von Mainz (1477).
    Als Zeichen bürgerlicher und säkularer Emanzipation in den wachsenden und mächtiger werdenden Städten, folgte dann eine Gründungswelle säkularisierter Hochschulen in Erfurt (1392) , Köln (1389), Basel (1460), Trier (1473),etc.
    Konzeption:
    Diese Universitäten erhielten den Rechtsstatus eigener Korporationen mit der Befugnis, Satzungen zu erlassen und ihr eigenes Vermögen zu verwalten und Recht zu sprechen. (Stiftungseigentum)
    Zur Vermögensbildung der Stiftungen dienten meist Pfründe, Pfarreien und Fronhöfe, die in die mit päpstlichen Privilegien ausgestatteten Körperschaften inkorporiert wurden.
    Die Privilegisierung durch die Curie war erforderlich, da Kanonisches Recht und Theologie Kernfächer der Lehre waren und nun auch die säkularen Universitäten Klerikerausbildung anbieten konnten. Es entstand also ein städtischer Klerus, der nicht an kirchlichen Schulen ausgebildet sein musste. Viele Reformer des Kanonischen Rechts gingen später aus diesen Schulen hervor.
    Dennoch beanspruchte die Kirche die geistlich - geistige Universalität, der die gesamte "Universitas litterarum" unterworfen war. Auch die römisch - deutschen Kaiser behielten sich das Recht der Universitätsbestätigung bis ins 15. Jhdt. vor.
    Die Gesamtheit der Lehrer und Studenten war landsmannschaftlich nach Nationen und fachlich nach Fakultäten gegliedert.
    Voraussetzung für die höhere Ausbildung waren die "artes liberales", die die "Artistenfakultät" in den Fächern des Triviums (Grammatik, Rhetorik und Dialektik) anbot, sowie das Quadrivium (Arithmetik, Geometrie, Musik, Astronomie) vermittelte.
    Dieses Studium wurde mit dem Bakkalaureat abgeschlossen. Die darauf folgende höhere Ausbildung wurde mit dem Magistergrad abgeschlossen, der auch zur Lehre berechtigte und Voraussetzung zum Doktorgrad war.
    Lehrziel war die Vermittlung kirchlich autorisierten Wissens im römischen - kanonischen Recht oder in der hippokratisch - galenischen Medizin.
    Inhalt und Methode folgten der Scholastik, die von der aristotelischen Philosophie und der augustinischen Theologie geprägt war.
    Die wichtigsten Lehrer waren im 13. Jhdt. Albertus Magnus (gest.1280) und Thomas von Aquin (gest.1274).
    Der Hauptvertreter des daraus erwachsenen spätscholastischen Nominalismus war Wilhelm von Ockham ( gest.1349) mit seinen neuen, rationalistischen Wegen zur Erkenntnis. Dessen Anhänger spalteten sich in die Vertreter der "via moderna", gegensätzlich zur " via antiqua" der Thomisten.Dieser Wegstreit brachte fruchtbare Erlenntnisse, bis dann im 15.Jhdt. der Humanismus neue Denkansätze zur Erkenntnistheorie lieferte.
    Initiativen zur Universitätsgründungen gingen vor allem auch vom "Großen Schisma" seit 1348 aus, wo dann die deutschen Universitäten überwiegend der Doktrin des römischen Papsttums anhingen, während etwa die Universität Paris den Päpsten in Avignon folgte.
    Fazit:
    Vom späten 15. Jhdt. an wirkten Juristen, die an den Landesuniversitäten ausgebildet waren, in fürstlichen Ratskollegien und den Hofgerichten der Territorien. In den Reichsstädten wurden Allumnen und Postgraduierte als Stadtschreiber und Juristen angestellt.
    Das führte zu einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung und Geschichtsschreibung nach festen Normen und Prozessordnungen und überwiegend zum Abbau von Willkür im Rechtswesen.
    Das vorliegende Werk von Cardini/Beonio - Brocchieri ist in Foliantform als Bildband gefertigt und behandelt die mittelalterlichen Universitäten nach Wirkungsstätten, nicht chronologisch. Das ist historisch eigenwillig, aber in seiner Logik durchaus nachzuvollziehen. Das Bildmaterial stammt sowohl aus mittelalterlichen Quellen, als auch aus architektonischem Zeichnungsmaterial der Renaiccance.
    Der Text ist nicht allzu vertiefend, zum Teil etwas kursorisch gehalten, aber genügt den Ansprüchen eines Überblicks. Die Kapitel über die gesellschaftlichen Zusammenhänge und das Studentenleben im Mittelalter sind dagegen unterhaltsam und gut verfasst.
    Ein wirklich prächtiger Band, der alleine von der Gesamtästhetik lohnenswert für alle am Mittelalter Interessierte ist.
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Ausgaben von Universitäten im Mittelalter. Die Europäischen Stätten des Wissens

Hardcover

Seitenzahl: 239

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