Hommage an Autoren/Bücher im eigenen Buch?

  • Hallo,


    wie auch schon der Titel verrät, möchte ich gern wissen, inwiefern im eigenen Buch eine Hommage gestaltet werden darf.


    Also beispielswese besonders einprägsame Textabschnitte - ein wenig auf das eigene Buch abgestimmt aber wo man denkt "Moment, das kenn ich doch woher?"
    Oder bestimmte Namen und Beschreibung von Personen, aber leicht abgeändert und für Insider offensichtlich. (ein ICWYDT falls das wem was sagt - "I see what you did there" --> "Ich weiß was du da gemacht hast")


    Ich will einfach vermeiden, dass mich deswegen ein Copyright-Boss zur Rechenschaft zieht.


    Bisher habe ich sowas immer in meinen Charaktergeschichten beim Rollenspiel eingebaut, die ich mehr für mich und meine RPG-Freunde geschrieben habe, weil es mir Spaß machte, Elemente aus Büchern für mich selber(!) in Charaktergeschichten zu verwerten. Mein letzter Charakter hieß beispielsweise "Cervantes de Miguel" (plus ellenlanger weiterer Text, der alle Titel auflistete)


    Ich habe mich von dem "Intro" eines anderen Werkes inspierieren lassen. Dieser Abschnitt hatte es mir einfach angetan und ich habe eine kleine Geschichte geschrieben, aber aus Angst vor Repressalien irgendwelcher Copyright-Bosse bisher nicht im Internet veröffentlicht. Ich bin unsicher wegen dem Urheberrecht. Was meint ihr?

  • Das Problem am Urheberrecht ist nicht nur, dass das Kopieren verboten ist, sondern auch das Verändern. Nur dann, wenn ersichtlich ist, dass durch die Veränderung ein eigenes Werk entstanden ist (und dafür liegen die Hürden sehr hoch), kann man das machen - und braucht dann noch nicht einmal die Erlaubnis des ursprünglichen Urhebers.


    Konkret kann ich nichts dazu sagen, inwiefern dein Text dem ursprünglichen gleicht und ob man daraus eindeutig den Ursprungstext erkennen kann. Grundsätzlich ist man aber auf der sicheren Seite, wenn man den Urheber einfach mal fragt, wie er das Ganze denn sieht.

    "deine beschreiebung alleine lässt vermuten, dass es sich um schmöckerroman einzigartiger klasse handelt, nämlich übertriebenem bullshid, der mit der wirklichkeit keinene hinreichenden effekt auf die wirklichkeit erstreckt." (Simon Stiegler)

    Stimmt! Ich schreibe spannende Unterhaltungsliteratur, die den Leser aus der Wirklichkeit entführt, bis zum Ende gelesen wird und bei der der Leser am Ende fragt: Wann erscheint der nächste Band? Schreiben will halt gelernt sein

  • Der Knackpunkt ist, ob Du mit Deinem Werk eine eigene Schöpfungshöhe erreichst (zu Deutsch, ob Du zu Deinem Werk eine eigene Leistung beisteuerst, die die des Schöpfers des verwendeten Fremdmaterials deutlich übertrifft). Das wird von Gerichten verdammt unterschiedlich gewertet, deshalb würde ich persönlich von der Verwendung längerer, nur leicht abgewandelter Passagen abraten, solange Du nicht entweder eine schriftliche Erlaubnis des betreffenden Rechteinhabers oder eine klare Aussage eines auf Copyright und geistiges Eigentum spezialisierten Anwalts in der Hand hast.


    Das nur als Anhaltspunkt; ich bin kein Jurist, und im Zweifelsfall solltest Du wirklich einen solchen fragen. Der kostet zwar auch, aber weniger als eine Abmahnung.


    Nachtrag: Synchronpunkt für Divina, Du warst etwas schneller mit dem Finger am Abzug. :bounce: